Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von »Martin MITCHELL« (13. Februar 2014, 23:00)
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Gandalf (11.02.2014), itruk48 (11.02.2014), Heidi Färber - Wölfin (01.03.2014)
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[ die letzten zwei Zeilen auf Seite 8 ]
Das Unrecht hat keine Würde.
Wer es zulässt, ermöglicht neues Unrecht.
[ Seite 9 ]
Ein weiteres Kapitel ist die menschenverachtende sog. Fürsorgeerziehung in Heimen, die häufig gefängnisähnlichen Character hatten. Die sog. Zöglinge befanden sich in einer Finsternes des menschlichen Nichts. Der absolute Grundrechtsverlust war gekennzeichnet durch totale Fremdbestimmung, zahlreiche Appelle, Zwangsarbeit unter Sanktionsdrohung, Religionszwang, Beleidigung, Gewalt und Isolationshaft bei geringsten Anlässen. Dies alles wird heute unter dem begriff „Schwarze Pädagogik“ subsumiert.
Es galt als pädagogischer Erfolg, wenn die sog. Zöglinge hörig als Gebrochene alle Menschenverachtung hinnahmen. Und hierzu erachtete man die Zwangsarbeit als probates Mittel, meist unschuldige junge Menschen gefügig zu machen. Die Zwangsarbeit war allen staatlichen Institutionen bekannt, schließlich wurde der Erlös daraus im Rahmen der Pflegesatzverhandlungen stets einkalkuliert. Dass dies alles systematisch so angelegt worden ist, kann nicht ernsthaft bestritten werden.
Häufig wurde auch in den sog. Erziehungsanstalten die Berufschulpflicht ohne Rechtsgrundlage suspendiert. Dass sich die Verantwortlichen von heute so schwer tun, die damalige menschenverachtende Behandlung als seelische Grausamkeit einzuordnen, zeugt von sozialer Kälte und Unaufrichtigkeit.
Unverständlich ist auch das Schicksal so vieler heranwachsender junger Frauen. Sie hatten genau so unter Bildungsverweigerung und Zwangsarbeit zu leiden. Es gibt zahlreiche Berichte darüber, dass in den damaligen sog. Mädchenerziehungsanstalten ständige frauenärztliche Reihenuntersuchungen in kurzen Abständen und ohne erkennbare medizinische Indikation durchgeführt wurden. Viele Betroffene äußern nach wie vor den Verdacht, dass es Versuchsreihen im Auftrag der Pharmaindustrie waren. Gerade aus solchen verdachtsbefangenen Einrichtungen kommt wieder die Behauptung, es würden keine Akten mehr existieren. So etwas glauben zu sollen, ist unzumutbar. Selbstverständlich muss auch hier von Verbrechen gegen die Menschlichkeit gesprochen werden.
Das Unrecht hat keine Würde.
Jedes Unrecht ist ein Störfall der Zivilisation.
[ Seite 15 ]
Ob nun Vorsatz oder hemmungslose sadistische Fantasien der Organisatoren [ d.h. „der Organisatoren der Kinder- und Zwangsarbeit“ ], sie haben sich alle schuldig gemacht. Die Bundesrepublik Deutschland hat kein Recht, auf internationaler Ebene Menschenrechte anzumahnen, solange sie im eigenen Land Verbrechen gegen die Menschlichkeit nicht aufarbeitet.
Die rechtliche Würdigung zur Kinder- und Zwangsarbeit wie sie vom RT [ sprich: „Runden Tisch Heimerziehung“ ] verlautbat wird, ist völlig inakzeptabel. Was Zwangsarbeit bedeutet, geht auch unmissverständlich aus Art. 12 GG deutlich hervor. Fehlsam ist die Annahme, dass gem. Abs. 3 zu Art. 12 GG Zwangsarbeit für alle Falle von Freiheitsentziehung gelten sollte.
Wenn dennoch behauptet wird, mit Art. 12 Abs. 3 GG seien in der Nachkriegszeit auch Heimkinder positive gemeint gewesen, so stellt dies ein Verstoß gegen die Denkgrundsätze dar, schließlich gleicht dies einem Toxikologen, der aller Welt erklären will, dass der Schadstoff vor seiner Entdeckung unbedenklich gewesen sein muss.
Allein die Tatsache, dass der sozialrechtliche Status der Heimkinder nie eigenständig definiert worden ist, rechtfertigt keinesfalls, dieselben mit totalem Grundrechtsverlust zu überziehen.
Dass Sozialstaatsprinzip ist in der Nachkriegszeit zu Lasten der Heimkinder im großen Stil missachtet worden. Chancenwahrung wäre gem. Art 20 und 28 GG zwingend notwendig gewesen, um ein Leben in Würde und Selbstbestimmung für die Heimkinder zu ermöglichen. Tatsächlich aber ist die Zukunft der ehemaligen Heimkinder so schändlich veruntreut worden.
Zur Verjährungsfrage:
Von Verjährung kann überhaupt keine Rede sein, auch wenn dies von den Verantwortlichen immer wieder als feststehende Tatsache dargestellt wird. Richtig ist, dass durch das Verhalten der Behörden und insbesondere der Justiz die Rechtswegegarantie gem. Art. 19 Abs. 4 GG ausgehebelt worden ist.
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Martin MITCHELL« (13. Februar 2014, 23:01)
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Heidi Färber - Wölfin (01.03.2014)
Zitat
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Ehemalige Heimkinder bitten um Verständnis.
WICHTIGER HINWEIS UND INSTÄNDIGE BITTE:
All diejenigen, die damals in irgend einem 'Heim' oder in irgend einer 'Anstalt' waren und denen es darin gut ging und die auf keinste Weise misshandelt wurden oder arbeitsweise durch unentlohnte erzwungene Arbeit ausgebeutet und ausgenutzt wurden – d.h. also „keine Gewalterfahrungen gemacht haben“ und auch „keiner sexuellen Nötigung unterzogen worden sind“ – sind hier nicht angeprochen. Dieses Thema bezieht sich nicht auf sie.
Dieses Thema bezieht sich nur auf all diejenigen die in diesen damaligen 'Heimen' und 'Anstalten' "Opfer" geworden sind.
All diejenigen denen es gut ging werden gebeten den Opferstatus all derjenigen die in den damaligen 'Heimen' und 'Anstalten' "Opfer" geworden sind weder in Frage zu stellen, noch diese "Opfer" auf irgend eine Weise herabzuwürdigen oder ihr Leiden zu bagatellisieren und ihr Empfinden zu verletzen.
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Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Martin MITCHELL« (14. Februar 2014, 11:09)
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Heidi Färber - Wölfin (01.03.2014)
Deutsche Richterin Angelika Nußberger war an diesem EuGMR-Urteil in Straßburg im Fall O`Keeffe gegen Irland - EuGMR 027 (2014) vom 28.01.2014 beteiligt.
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Zitat
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Angelika Helene Anna Nußberger (* 1. Juni 1963 in München) ist eine deutsche Rechtswissenschaftlerin und Slawistin. Seit 2011 ist sie Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte [ EuGMR ].
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Martin MITCHELL« (13. Februar 2014, 23:05)
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Heidi Färber - Wölfin (01.03.2014)
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Sehr geehrter Herr Mitchell,
das vollständige Urteil mit Gründen finden Sie unter diesem Link: http://hudoc.echr.coe.int/sites/eng/pages/search.aspx?i=001-140235 . Leider ist es nur in englischer Sprache verfügbar und wird auch nicht ins Deutsche übersetzt, jedenfalls nicht vom Gerichtshof selbst, da Deutsch keine Amtssprache des Gerichts ist. Möglicherweise wird es Übersetzungen durch deutschsprachige Fachzeitschriften geben, mir ist aber diesbezüglich nichts bekannt.
Herzliche Grüße,
[ Unterschrift des Absenders ]
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Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von »Martin MITCHELL« (13. Februar 2014, 23:07)
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Heidi Färber - Wölfin (01.03.2014)
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Heidi Färber - Wölfin (01.03.2014)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »margit« (14. Februar 2014, 05:44)
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itruk48 (14.02.2014)
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Gandalf (14.02.2014), Heidi Färber - Wölfin (01.03.2014)
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Staatshaftungsrecht
Ohne Haftung!
16.11.2011 ---- Ein dunkler Fleck auf der weißen Weste des Rechtsstaats: Deutschland fehlt ein modernes Staatshaftungsgesetz. Es begnügt sich mit bedenklichen Konstruktionen.
Von WINFRIED KLUTH
FAZ - Frankfurter Allgemeine @ http://www.faz.net/aktuell/politik/staat-und-recht/staatshaftungsrecht-ohne-haftung-11530924-p2.html?printPagedArticle=true [ langer und detaillierter Artikel ]
[ ……… ]
Kaum verständlich ist es zudem, dass inzwischen aufgrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs Verstöße von deutschen Parlamentsgesetzen gegen Unionsrecht und Grundfreiheiten einen Haftungsanspruch begründen können, während dies bei einem Verstoß gegen die Grundrechte des Grundgesetzes nicht möglich sein soll. Beides lässt sich nicht aus geschriebenen Rechtsätzen ableiten.
Selbst China ist bürgerfreundlicher
Den politischen Parteien ist das Problem bewusst. In praktisch allen Koalitionsvereinbarungen der letzten zwanzig Jahre wurde die Absicht bekundet, ein bürgerfreundliches und transparentes Staatshaftungsrecht zu verabschieden. Das bedeutet konkret: ein den europaweit gültigen Maßstäben entsprechendes umfassendes Gesetz, das im Kern eine verschuldensunabhängige Staatshaftung vorsieht und klare Regelungen zu den Voraussetzungen und zum Umfang der Haftung enthält. [ … ]
[ ……… ]
Die Gründe für die Untätigkeit des Bundesgesetzgebers sind ebenso banal wie skandalös: Man befürchtet durch eine transparentere und konsequentere Gesetzgebung höhere finanzielle Belastungen der öffentlichen Haushalte und versteckt sich dabei teilweise hinter den angeblichen Interessen der kommunalen Haushalte, die ohnehin schon überlastet sind. Dass eine solche Argumentation nicht einmal die Würde eines Feigenblattes hat, liegt auf der Hand. Denn warum sollen Private bei Rechtsverstößen umfassend haften, wenn sich der dem Gesetz besonders verpflichtete Staat mit solchen fadenscheinigen Argumentationen aus der Affäre ziehen kann?
Überdies verlieren deutsche Rechtspolitiker, die allenthalben ihren Einsatz für Bürgerrechte betonen, ihre Glaubwürdigkeit, wenn sie sich nicht auch dort mit gleicher Konsequenz engagieren, wo der Staat erwiesenermaßen Rechte seiner Bürger verletzt und diesen einen Schaden zugefügt hat.
[ ……… ]
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analysis (15.02.2014), Heidi Färber - Wölfin (01.03.2014)
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analysis (15.02.2014)
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@ MARTIN MITCHELL
@ ALLE
Zu dem Thema gibt es ein Urteil vom Bundesgerichtshof, mit Pressemitteilung vom 21.10.2004.
Az: III ZR 254/03
Ein Jugendamt wurde zur Haftung für Schmerzensgeldzahlungen verurteilt, weil es die Aufsichtspflicht verletzte.
Dazu veröffentlichte die Anwaltskanzlei Bussler den gesamten Vorgang:
http://www.kanzlei-bussler.de/aktuelle-meldungen/einzelansicht/article/haftung-des-jugendamts-bei-misshandlung-von-pflegekindern/
Dazu bitte auch § 225 StGB (Strafgesetzbuch) lesen.
Misshandlung Schutzbefohlener.
Das greift sachbezogen für die "Haftungspflicht", aus der sich auch der Staat nicht befreien kann, wie das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte [ O`Keeffe gegen Irland - EuGMR 027 (2014) vom 28.01.2014 ] belegt.
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itruk48 (15.02.2014), Gandalf (16.02.2014), Heidi Färber - Wölfin (01.03.2014)
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »margit« (16. Februar 2014, 05:14)
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itruk48 (16.02.2014)
Dieser Beitrag wurde bereits 7 mal editiert, zuletzt von »Martin MITCHELL« (17. Februar 2014, 07:48)
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Gandalf (16.02.2014), Heidi Färber - Wölfin (01.03.2014)
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itruk48 (16.02.2014)
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Heidi Färber - Wölfin (01.03.2014)
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Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)
Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) bzw. Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten enthält einen Katalog von Grundrechten und Menschenrechten (Konvention Nr. 005 des Europarats). Über ihre Umsetzung wacht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.
QUELLE: WKIPEDIA @ http://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Menschenrechtskonvention
SELBST DEN SEHR UMFANGREICHEN GESAMTINHALT IN DIESEM ORIGINAL STUDIEREN.
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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte EGMR mit Sitz in Straßburg entscheidet über Beschwerden in denen eine Verletzung der in der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten EMRK von 1950 niedergelegten Rechte gerügt wird.
Die EMRK ist ein völkerrechtlicher Vertrag durch den sich die Vertragsstaaten des Europarats verpflichten ihren Bürgern grundlegende zivile und politische Rechte zuzusichern.
Jeder Mitgliedsstaat des Europarats ist zur Ratifikation der Konvention verpflichtet.
Der Gerichtshof befasst sich mit Individualbeschwerden einzelner Personen gerichtet gegen einen Vertragsstaat der Konvention oder mit Staatenbeschwerden der Vertragsstaaten gegeneinander.
Die Zulässigkeit einer Beschwerde hängt davon ab ob der innerstaatliche Rechtsweg erschöpft ist. In Deutschland ist Voraussetzung dass der Beschwerdeführer wegen der Verletzung seiner Rechte erfolglos das Bundesverfassungsgericht angerufen hat.
Das Verfahren vor dem Gerichtshof ist öffentlich das Urteil ergeht in den Amtssprachen des Europarats Englisch und Französisch.
Stellt der Gerichtshof einen Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention fest kann er der verletzten Partei nach Artikel 41 eine gerechte Entschädigung zubilligen.
Die Parteien eines Rechtsstreits sind an die Urteile des Gerichtshofes gebunden und müssen die notwendigen Maßnahmen ergreifen um diese umzusetzen.
Das Ministerkomitee des Europarats überwacht den Vollzug der Urteile des EGMR. Mittels dieser Verfahrensregelung ist sichergestellt dass einem Rechtsspruch des Gerichts gegen einen Mitgliedstaat auf der politischen Ebene des Europarats solange nachgegangen wird bis der verurteilte Staat Vollzug meldet. Im Falle ausbleibenden Vollzugs wird der säumige Mitgliedstaat in der Regel durch sog. Interimsresolutionen vom Ministerkomitee aufgefordert, das Urteil zu vollziehen.
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Gandalf (17.02.2014), Heidi Färber - Wölfin (01.03.2014)
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Irland muss für sexuellen Missbrauch haften
Urteil könnte auch Auswirkungen auf Entschädigungszahlungen in Deutschland haben
– Der irische Staat trägt eine Mitverantwortung für Fälle von Kindesmissbrauch in einer irischen katholischen Schule in den 70er-Jahren. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg gab gestern einer heute 50-jährigen Irin Recht, die nahe Kinsale in Cork zur Schule gegangen war. Sie war als Neunjährige mehrfach vom Schuldirektor missbraucht worden. Mindestens 20 anderen Schülern war damals ebenfalls sexuelle Gewalt angetan worden.
[ ……… ] Versuche der Opfer, auch den irischen Staat zu verklagen, scheiterten hingegen. Die Straßburger Menschenrechts-Experten gelangten nun zu einer anderen Bewertung als die irischen Richter. "Es gehört zu den ureigenen Pflichten einer Regierung, Kinder vor Misshandlung zu schützen, besonders in Grundschulen", unterstrichen sie.
Sie verurteilten den Staat Irland wegen Vernachlässigung seiner Schutzpflicht [ ……… ] Damals wurde ein Großteil der Grundschulen vom Staat finanziert, aber von einer Kirche – hauptsächlich der katholischen – geleitet. Gerade in einem solchen System der Auslagerung hätte es staatliche Kontrollmechanismen geben müssen, betonten die Straßburger Richter. Das Urteil könnte in Irland eine Welle von Schmerzensgeld-Forderungen anderer Missbrauchsopfer zur Folge haben. Laut deutschen Juristen lässt sich nur schwer eine Aussage treffen, inwiefern das Urteil auf Deutschland übertragbar wäre. [ ……… ]
[ ……… ]
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Martin MITCHELL« (17. Februar 2014, 10:29)
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Heidi Färber - Wölfin (01.03.2014)
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»ekronschnabel« sagte, am 16. Februar 2014, um 11:34 Uhr (MEZ)
im Dierk Schaefers Blog
@ http://dierkschaefer.wordpress.com/2014/02/09/das-durfte-aufsehen-erregen/#comments
@ Martin MITCHELL
Der DIE WELT-Artikel [ vom Fr. 31.02.2014 betitelt »Irland muss für sexuellen Missbrauch haften« - »Urteil könnte auch Auswirkungen auf Entschädigungszahlungen in Deutschland haben« ] stellt wenigstens in einem Punkt die Wahrheit klar.
Gezahlt wurden/werden bis jetzt lediglich Gelder als Hilfen zur Abmilderung von nachteiligen Heimaufenthaltsfolgen, aber KEINE ENTSCHÄDIGUNGEN.
SCHMERZENSGELDANSPRÜCHE sind damit nicht befriedigt. Und genau DAS sagt das Urteil des EGMR in Straßburg [ O`Keeffe gegen Irland - EuGMR 027 (2014) vom 28.01.2014 ].
Die Meinung deutscher Juristen – vor allem von denen, die ihre Brötchen von Täterseite bezahlt bekommen – sollte man nicht so ernst nehmen. Sie reagieren wie die Hofhunde, die kläffen auch nur für ihren Chef, weil der den Schlüssel zur Futterkammer hat. Solch ein Voll….Jurist hatte doch auch die Rotzigkeit, den EGMR-Richtern "mangelndes juristisches Denken" vorzuwerfen.
Motto: Nur an deutschem Justizwesen kann die Welt genesen!
So hätten sie es gern, die Hofhunde der Täterseite.
Ich muss jetzt noch über die Fassungslosigkeit des „Juristischen Oberkirchenrates“ der Lippischen Landeskirche lachen, als es um die von der Hannoverschen Landeskirche [ für Missbrauch eines Schutzbefohlenen ] gezahlten € 32.000,00 ging. Es ist nicht nur die Summe, die diese Täternachfolgerhelfer erschreckt. Es ist der Schlag ins Gesicht, den sie von einer anderen Landeskirche bekamen, die Fehler bereinigen wollte. Die Kläffer der uneinsichtigen Täternachfolger merken langsam, dass ihr Machtgefüge bröselt. Und DAS macht der Bande wirklich Angst.
Nicht aufhören, Martin! Die, nach denen wir mit Steinen werfen, sind so schön machtblind, dass sie nicht merken, dass sie uns die Steine unfreiwillig liefern. Die paar Sehenden auf der Täterseite leisteten uns wunderbare Hilfen, nutzen wir sie.
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Martin MITCHELL« (18. Februar 2014, 01:28)
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Heidi Färber - Wölfin (01.03.2014)
als Neunjährige 1973 durch den Direktor ihrer Schule mehrfach sexuell missbraucht, Anzeigen, aufgrund sexueller Übergriffe an der Schule, Beschwerden, ECHR, ECHR 027 (2014), ECHR 027 (2014) of 28.01.2014, Ergreifen von Schutzmaßnahmen, Ermittlungsverfahren, EuGMR, EuGMR 027 (2014) vom 28.01.2014, EuGMR in Straßburg, Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Folter, Gerichtshof, Hoffnung auf betroffenenfreundlichere Rechtsprechung, human rights, irischen Staat, Menschenrechte, Missbrauchsfällen, missbraucht, Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden, No one shall be subjected to torture or to inhuman or degrading treatment or punishment, O`Keeffe gegen Irland, Rechtsprechung, Schmerzensgeld, Schutzmaßnahmen, Staaten haften auch für unterlassene Hilfe bei Missbrauchsfällen in kirchlichen und privaten Einrichtungen, torture, Übergriffe, Urteil, verpflichtet, Zahlung eines Schmerzensgeldes
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