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DER SPIEGEL 21/2012
21.05.2012
HANDEL
Die Bettenschlacht
Von Amann, Susanne
Die Gewinnspanne bei Matratzen ist immens - weil die Preise von den großen Möbelhäusern gemacht werden. Jetzt ermittelt das Kartellamt wegen möglicher Preisabsprachen.
Adam Szpyt kann leidenschaftlich über Matratzen referieren: über die Tücken von Federkern, Kaltschaum und Knautscheffekten - und über die Qualität der deutschen Nächte. "Deutschland als Industrienation", sagt er, "schläft auf Schrott."
Der 41-Jährige ist Gründer und Geschäftsführer von Bett1.de, dem ersten Online-Portal für Matratzen. Seit acht Jahren bietet er im Internet Taschenfederkern-, Latex- oder Viscoschaummatratzen verschiedener Hersteller an. "Ich brauchte damals selbst eine neue Matratze, habe bei Ebay und im Fachhandel geschaut, fand das Angebot wenig überzeugend und kam so auf die Idee mit dem Online-Handel", erzählt Szpyt heute.
Die großen Möbelhäuser hatten den neuen Absatzkanal damals noch nicht entdeckt. So wurde Bett1.de schnell zum größten Anbieter - meist mit Preisen, die weit unter denen der klassischen Händler lagen. Genau das aber sollte ein Problem werden. Denn von nun an hatte er die gesamte Branche zum Gegner.
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Szpyt aber war die übliche Praxis nicht geläufig, er hielt sich nicht an die ungeschriebenen Gesetze der Branche. "Ich war so naiv zu glauben, dass es um Wettbewerb geht", sagt er heute. Bis eines Tages ein Verkaufsleiter von RECTICEL, einem großen Hersteller, unter anderem der Marke SCHLARAFFIA, im Büro stand und ihm klar sagte: "Entweder hebt ihr die Verkaufspreise an, oder wir machen euch fertig." So jedenfalls erinnert sich Szpyt.
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Der Online-Händler Szpyt wehrte sich von Anfang an gegen diese Praxis. Er stritt sich mit Herstellern und anderen Händlern, es gab Abmahnungen, einstweilige Verfügungen und Schadensersatzprozesse. Damit ging er der Branche gehörig auf die Nerven.
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Im vergangenen Jahr erreichte Szpyt einen Etappensieg: Auf seine Beschwerde hin nahm das Bundeskartellamt Ermittlungen auf, im August fanden Razzien an neun Standorten statt. Wegen des Verdachts der Preisbindung, heißt es beim Kartellamt. Zudem bestehe der Verdacht, dass die Hersteller den Online-Händlern Nachteile angedroht oder zugefügt oder Vorteile versprochen oder gewährt hätten, um sie zur Einhaltung bestimmter Mindestpreise beim Weiterverkauf von Matratzen anzuhalten.
Offiziell äußert sich das Bundeskartellamt nicht zum Stand des Verfahrens. Aus dem Umfeld der Behörde aber ist zu hören, dass sich der Anfangsverdacht deutlich erhärtet habe.
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[ … ] die Belgier. Die legen sich im Schnitt alle fünf Jahre eine neue Schlafunterlage zu - die Deutschen dagegen nur alle zehn.
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Rechnung
Anfang der 60er Jahre hatte eine Näherin in einer Kleiderfabrik im Ruhrpott einen Stundenlohn von 2,72 D-Mark.
Wenn ich zugrundelege, daß die Arbeitsleistung eines 13jährigen Jungen etwa dem einer Näherin entspricht und nicht der eines Bergmanns, dann ist dieser Stundenlohn eine faire Ausgangsbasis.
Von 1963 bis 1969 hatte ich 2 Jahre lang, 5 Tage/Woche a 9 Stunden [am Tag] in der Matratzenhalle [ für SCHLARAFFIA MATRATZEN ] und bei Hella [ für HELLA LAMPEN und für die Wolfsburger Volkswagenwerke ] malocht.
Im Kuhstall waren es 4 Jahre lang, 7 Tage/Woche a 11 Stunden [am Tag]. Das macht in meinem Fall 17280 Std x 2,72 DM = 47001,60 DM.
Abzüglich 9 Mark monatlich auf 6 Jahre sind 648 DM. = 46353,60 DM.
Wenn ich davon ausgehe, daß die vom Amt gezahlten 280 DM für meine Verpflegung und Unterbringung ausreichend sein dürften, ist daß der Betrag den ich eigentlich verdient haben müsste.
Bei einer jährlichen (zulässigen) Verzinsung von 6 %, errechnen sich bis zum Währungswechsel 266231,34 DM.
Die Umrechnung 1: 1,95 ergibt bis 2000 einen Betrag von 136528,89 €.
Bis heute ist ein Schuldbetrag von 244502,38 € aufgelaufen.
Auch wenn alle Mißhandlungen, Mißbräuche und andere Zuchtmethoden verjährt sein sollten, dann betrifft die Verjährung aber nicht die in den Menschenrechtskoventionen nach dem Kriege festgelegten Verbote, wie Sklavenarbeit, Ausbeutung Schutzbefohlener. Dazu kommen die nationalen Bestimmungen, die Akkord-und Pensumsarbeit von Kindern verbieten.
Die Frage ist, mache ich mich lächerlich, wenn ich den Salvatorianern eine Rechnung zustelle? Nein, ich denke mal dass sie nach einer kurzen Sekunde des Amüsements alamiert sein dürften. Besonders dann, wenn Ihr ebenfalls mal rechnen würdet.
Bedauerlicherweise kann ich denen keinen Mahnbescheid zustellen, weil die Gebühren an das Gericht immens wären. Aber zu einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung reicht es allemal, wenn man sich denn festbeißt. Und das tue ich.
Rechnet doch mal Eure Ansprüche durch. Und das betrifft nicht nur die Klausheider, es gibt hier eine Menge Mädchen und Jungens die ausgebeutet wurden.
Einfach nur mal sehen was dabei rauskommt. Besser ein paar kleine Nadelstiche als nix.
Gruß Ralph
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Martin MITCHELL« (29. Dezember 2013, 02:33)
Die Farbe "Rot",steht heute nicht mehr für Solidarität sondern für Schmarotzertum, und wer sie wählt sieht und weiss man ja.
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jocki (30.12.2013)
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Gandalf (01.01.2014)
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[ Erstveröffentlichung: 02.05.2007 ]
Exposé weit verbreiteter, unentlohnter Zwangsarbeit in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) während des so genannten “Wirtschaftswunder” der 1950er Jahre, der 1960er Jahre und der 1970er Jahre.
Die deutschen Muttergesellschaften solcher wohl bekannten internationalen und multinationalen Firmen wie
• der gigantische Landwirtschaftsmaschinen-Hersteller, Claas (Claas Gruppe : CLAAS KGaA mbH, Harsewinkel, Münsterland, Nordrhein-Westfalen, Bundesrepublik Deutschland (BRD))
• der Hersteller von elektrischen Teilen- und Zubehör für Kraftfahrzeuge, Hella (Hella KGaA Hueck & Co., Lippstadt, Teuteburger Wald, Nordrhein-Westfalen, Bundesrepublik Deutschland (BRD)), und
• der Matratzen- Hersteller und Liferant Schlaraffia Matratzen : RECTICEL SCHLAFKOMFORT GmbH - SCHLARAFFIA - Bochum, im Ruhrgebiet, Nordrhein-Westfalen, Bundesrepublik Deutschland (BRD),
und eine Anzahl verschiedener anderer deutscher Muttergesellschaften großer und kleiner Fabrikanten, Industriekonzerne und Liferanten
sowie mannigfaltige deutsche Produzenten einer Vielzahl von Verbrauchsgütern (unter denen sich auch - wie gerade erst bekannt geworden ist - solche weltbekannten Marken wie Miele, Rowenta, Braun und Grundig befanden), und verschiedene Anbieter von Krankenhaus-, Haushalts- und Wäscherei-Diensten,
nutzten weitgehend, nicht nur während der (Macht-)Herrschaft der Nationalsozialisten im Dritten Reich, sondern ebenso (relativ gesprochen) extensiv unentlohnte Sklavenarbeit - Kindersklavenarbeit! - in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) währed der Jahre des so genannten “Wirtschaftswunder” in “Westdeutschland”, in vielen der von den Kirchen sowohl als auch vom Staat betriebenen Kinder- und Jugendfürsorge-Einrichtungen und (“korrektiven” / “disziplinaren“) Erziehungsanstalten, unentlohnte Zwangsarbeiter, die alle Minderjährige waren und die vorwiegend jahrelang ohne Gerichtsbeschluß oder gesetzmäßiges Strafverfahren eingesperrt gehalten wurden; tatsächlich völlig dem Grundgesetz zuwider (welches am 23. Mai 1949 in Kraft getreten war).
Und auch das um diese Zeit zustande kommende Europäische Union Abkommen änderte nichts an dem diesbetreffenden Verhalten der Nutznießer-Firmen und ihrer Fillialen, die von weitergehender unentlohnter Zwangsarbeit profitierten, obwohl sich die Vertragsmitglieder bei der Unterzeichung des Vertrags in Rom am 25. März 1957 insbesondere dazu verpflichtet hatten die universellen Menschenrechte anzuerkennen und für jedermann in ihrem Einflußbreich zu garantieren (und es ist anzunehmen, dass durch diesen von den Parteien unterzeichneten Vertragsabschluß Kinder / Minderjährige nicht von diesen universellen Menschenrechten ausgeschlossen waren).
Die unleugbare Tatsache jedoch bleibt, dass in jedem Fall solcher Nachkriegs-Sklavenarbeit, bzw. der Ausbeutung von Minderjährigen (Jungen und Mädchen; Millionen an der Zahl) als unentlohnte Zwangsarbeiter in “Heimen”, “Anstalten”, “Lagern” und “Kolonien” unter dem Deckmantel von “Schutz”, “Fürsorge”, “Schulung”, “Ausbildung”, “Barmherzigkeit” und “christlicher Nächstenliebe”, die Opfer ihrer Kindheit und Jugend beraubt wurden und dass ihr Leben dort zur absoluten Hölle gemacht wurde. Für viele dieser Opfer hat das daraus resultierende Leiden und der Schaden den sie dadurch nahmen und genommen haben, sie ihr ganzes Leben lang begleitet und verfolgt bis ins hohe Alter hinein (viele der Leidtragenden aber leben schon garnicht mehr).
Desweiteren muss man sich auch genau der Tatsache bewusst sein, dass zu der Zeit - oder einer geraumen Zeit in dieser gesamten Zeitperiode - als all dies in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) geschah, Westdeutschland (BRD) ein Unterzeichner des “Übereinkommen C029, Übereinkommen über Zwangs- oder Pflichtarbeit, 1930” war. Es handelte sich hier um ein völkerrechtliches Übereinkommen, gemäß dem “Zwangsarbeit” und “Pflichtarbeit” verboten sind. Dieses Völkerrechtsgesetz ist am 13.06.1956 von Westdeutschland (BRD) ratifiziert worden und Westdeutschland (BRD) war daraufhin genau “ein Jahr später”, seit dem 13.06.1957, an dieses Verbot gebunden. Dieses Verbot von “Zwangsarbeit” und “Pflichtarbeit” war erstmalig von der Internationale Arbeitsorganisation (IAO) in 1919 promulgiert worden.) (Für weitere Details über das Zustandekommen der IAO und dessen Charta, siehe die Auslegungen und Erklärungen diesbetreffend @ www.globalworkplace.org/download.php?id=97 (leider nur in Englisch)).
Westdeutschland (BRD) hat durch seine aktive Unterstützung des Einsatzes und der Ausbeutung von unentlohnten Zwangsarbeitern in seinen Kinder- und ‚Jugendwohlfahrtseinrichtungenʻ (d.h. die systematische Ausbeutung der Insassen dieser Einrichtungen als Zwangsarbeiter), (a) verstoßen gegen das Grundgesetz (seit dem 23. Mai1949), (b) verstoßen gegen das Abkommen über die Europäische Union (seit dem 25. März 1957), und (c) verstoßen gegen das “Übereinkommen C029, Übereinkommen über Zwangs- oder Pflichtarbeit” (seit dem 13. Juni 1957).
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Martin MITCHELL« (1. Januar 2014, 12:13)
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Declassified per Executive Order 12958, Section 3.5
NND Project Number: NND 775057 By: NND Date: 1977
SCHLARAFFIA WERKE HÜSER & CO K.G., Kreuzstrasse 29-31.
…………………………………………………… Wuppertal-Wichlinghausen.
A. Foreword
The object of this report is to serve as a brief of investigation into the foreign assests of the German company. Information is particularly required about the Swiss company (B. below), also the financial interest of the Swiss company, if any, of the German member of the Board MAGDALENA HARDT-PETERS. The partners of the German company in 1938 were A. BOENER and F. WOLFF. The company is engaged in the manufacture of spring mattresses which are apparently sold under the Trade Mark 'SCHLARAFFIA'. A branch office is registered at Brunhildstrasse 17-22, Berlin-Lichtenberg.
B. Foreign Assets
SCHLARAFFIAWERK A.G., Zufahrstrasse VIII, Dreispitz, Basle.
…………………………………… (formerly at Guterstrasse 133, Basle.
This company was foundet in 1931 to sell and repair SCHLARAFFIA mattresses which are made by the German company. It has a capital of S.F.100,000 in 100 shares of S.F.1000 each which is believed to be German owned. It has recently been reported that the company’s funds are blocked by the Swiss authorities by reason of a German majority participation.
The board consists of:
DR. JOSEPH BROWN of Basle, (Managing director)
MAGDALENA HARDT-PETERS (of Germany living in Basle)
[ 1946 ] ……………………………………………………………… 6.11.46.
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Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Martin MITCHELL« (4. Januar 2014, 02:34)
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itruk48 (02.01.2014)
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Es gibt auch gewisse verlässliche Andeutungen im Internet, dass SCHLARAFFIA WERKE HÜSER & CO. K.G. auch Zwangsarbeiter im 3. Reich für sich arbeiten ließ.
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Und ein paar Jahre später ( beginnend schon wieder in den späten 1940er Jahren ), als der Krieg längst beendet war, ging es dann jahrzehntelang munter weiter mit minderjährigen deutschen Zwangsarbeitern – diesmal mit Heimkinder-Zwangsarbeitern, d.h. mit deutschen und staatenlosen Fürsorgezöglingen, unter ihnen auch jüdische Waisen und Halbwaisen und Besatzungskinder.
Und SCHLARAFFIA MATRATZEN war nicht die einzige Geschäftsbranche in Deutschland ( Westdeutschland ! ) die sich – mit der vollen Zustimmung und Unterstützung von Kirche und Staat – wieder Zwangsarbeit zum Nutzen machte und davon profitierte.
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analysis (04.01.2014)
Abmahnungen, Adam Szpyt, Adam Szpyt Bett1.de, Adam Szpyt kann leidenschaftlich über Matratzen referieren, Anfangsverdacht deutlich erhärtet, Arbeitsausbeuterei, Arbeitsausbeutung, Atlas, auf seine Beschwerde hin nahm das Bundeskartellamt Ermittlungen auf, Begros, Bekanntschaft machen müssen, Bett1, Bett1.de, Bindungsgeld, Bundeskartellamt, Chefboni, Die Bettenschlacht, Die Gewinnspanne bei Matratzen ist immense, Ehemalige Heimkinder, Ehemalige Heimkinder West, ein separates Konto, Einkaufsverbünden organisiert, einstweilige Verfügungen, Entweder hebt ihr die Verkaufspreise an oder wir machen euch fertig, falsche Matratzen, falsche oder fehlerhafte Matratzen wurden geliefert, fehlerhafte Matratzen, fragwürdige Geschäftsmethoden, Geschäftsmann Adam Szpyt, Gründer und Geschäftsführer von Bett1.de, Heimkinder, Heimkinder-Zwangsarbeit, Heimkinder-Zwangsarbeit-Firma, Heimkinder-Zwangsarbeit-Firma Schlaraffia Matratzen, Herstellung von Matratzen, im Möbelhandel üblichen Praxis, Im vergangenen Jahr erreichte Szpyt einen Etappensieg, Inhofer, Jetzt ermittelt das Kartellamt wegen möglicher Preisabsprachen, Kartell, Kartellamt, Kartellamtsuntersuchung, kartellrechtlichen Bestimmungen, Keiner widersetzt sich diesem Diktat, Liefertermine verzögerten sich dann plötzlich um mindestens zehn bis zwölf Wochen, männliche Ehemalige Heimkinder West, Matratzen, Matratzen-Discounter, Matratzen-Händler, Matratzen-Hersteller, Matratzen-Industrie, Matratzendiscounter, Matratzenhandel, Matratzenhändler, Matratzenhersteller, Matratzenindustrie, Matratzenpreise, Matratzenverkäufer, Möbelbranche, Möbelhäuser, Nachteile angedroht, Nichtbelieferung, Online-Händler Szpyt, Online-Händler Szpyt wehrte sich, Online-Händlern Nachteile angedroht, Online-Portal für Matratzen, Porta, Preisabsprachen, Razzien, Recticel has some 100 establishments in more than 25 countries and 11300 employees, Recticel is a Belgian group operating not only throughout Europe but also in the United States and Japan, RECTICEL SCHLAFKOMFORT, RECTICEL SCHLAFKOMFORT GMBH, Roller, Schadensersatzprozesse, SCHLARAFFIA MATRATZEN, SCHLARAFFIA-RECTICEL-SCHLAFKOMFORT GMBH, Schlaraffiastraße 1-10. D-44867 Bochum, Segmüller, starbett, Struktur der Möbelbranche, Szpyt, um sie zur Einhaltung bestimmter Mindestpreise beim Weiterverkauf von Matratzen anzuhalten, unentlohnte Zwangsarbeit, Union, Untersuchungen des Kartellamts, Verdachts der Preisbindung, vertraulichen Vereinbarung, vertraulichen Vereinbarung zwischen dem Einkaufsverbund Atlas und SCHLARAFFIA, wunden Finger Hände und Handknöchel, XXXLutz, Zwangsarbeit
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