Zitat
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Hoffnung auf betroffenenfreundlichere Rechtsprechung.
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Staaten haften auch für unterlassene Hilfe bei Missbrauchsfällen in kirchlichen und privaten Einrichtungen [ ... aber natürlich nicht nur auf „Missbrauchsfälle“ beschränkt ! ].
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EuGMR) in Straßburg verurteilte in der letzten Woche in dem Fall O`Keeffe gegen Irland [ EuGMR 027 (2014) vom 28.01.2014 ] den irischen Staat zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 30.000 Euro an eine heute 50-jährige Irin, welche als Neunjährige 1973 durch den Direktor ihrer Schule mehrfach sexuell missbraucht wurde.
Das Urteil verpflichtet den irischen Staat zwar nicht zur Änderung oder zum Erlass von Gesetzen und entfaltet auch keine unmittelbare Wirkung in anderen bzw. für andere Staaten.
Dennoch ist das Urteil als äußerst beachtlicher Schritt des Gerichtshofs zu werten.
Hintergrund des Urteils ist insbesondere die Tatsache, dass es bereits vor den durch die Klägerin erlittenen Missbrauchsfällen Beschwerden und Anzeigen der Mutter eines anderen Kindes aufgrund sexueller Übergriffe an der Schule gegeben hatte, es jedoch weder zu einem Ermittlungsverfahren, noch zum Ergreifen von Schutzmaßnahmen gekommen war.
Der für die Schulaufsicht zuständige katholische Geistliche hatte der Mutter des Kindes lediglich geraten, dass das Mädchen künftig Hosen statt Kleider tragen solle.
In den innerstaatlichen Vorinstanzen in Irland wies – wie auch in anderen Ländern nahezu typisch – der Staat die Verantwortung für das Leid der Klägerin und zahlreicher weiterer ehemaliger Schüler mit dem Argument von sich, dass die betroffenen Schulen von der katholischen Kirche verwaltet wurden und nicht vom Staat selbst. In den Schulalltag mische sich der Staat nicht ein.
Besonders perfide erscheint in diesem Zusammenhang, dass sowohl der Klägerin als auch über einhundert weiteren Klägern nach der Abweisung der Klage durch den irischen Supreme Court, dem höchsten irischen Gericht, von staatlicher Seite damit gedroht wurde, dass sämtliche Gerichtskosten gegenüber den Klägern geltend gemacht werden würden, falls diese ihre Klagen nicht endgültig fallen ließen.
Die Klägerin ließ sich hiervon jedoch glücklicherweise nicht abschrecken, rief stattdessen den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte an und bekam – nach einem insgesamt 15 Jahre andauernden Rechtsstreit – von diesem die Bestätigung, dass sie unmenschliche und entwürdigende Behandlung erlitten habe und angesichts des Verhaltens des irischen Staates der Möglichkeit beraubt worden sei, sich Recht zu verschaffen. Daher habe die Klägerin einen Anspruch auf Genugtuung und sei zu entschädigen, so der Gerichtshof.
Insbesondere stellte der Gerichtshof in seinem Urteil ausdrücklich fest, dass der Staat die Verantwortung dafür trage, dass alle Kinder in ALLEN Schulen vor Missbrauch und vergleichbaren Übergriffen geschützt werden und dass Mechanismen bestehen, die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen zu können.
Was zunächst wie eine Selbstverständlichkeit klingt, entpuppt sich bei genauerer Betrachtung als Aussage mit weitreichenden Konsequenzen.
Vereinfacht ausgedrückt, verdeutlichte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit diesem Ansatz erstmals seine Auffassung, dass ein Staat sich seiner staatlichen Schutzpflichten nicht dadurch „entledigen“ kann, indem er typischerweise staatliche Aufgabenbereiche auf kirchliche oder private Einrichtungen überträgt.
Das heißt konkret, dass ein Staat auch für den Schutz von Schülern in kirchlichen oder allgemein religiösen sowie in privaten Einrichtungen verantwortlich ist und dementsprechend beim Auftreten von sexuellen Übergriffen auf Schüler haftbar gemacht werden kann, wenn sich herausstellt, dass diese Schutzpflichten nicht oder nicht ausreichend eingehalten oder gar ignoriert worden sind.
Diese Aussage des Gerichtshofs wird künftig auch durch die Gerichte in anderen Staaten Berücksichtigung zu finden haben, welche die Europäische Menschenrechtskonvention ratifiziert haben, somit auch in Deutschland.
Bedeutung kann dies in Deutschland vor allem in all jenen Fällen erlangen, in welchen der Staat – nachweislich – „sehenden Auges“ seiner Verantwortung zum Schutz Minderjähriger vor sexuellen ODER sonstigen Übergriffen nicht in ausreichender Weise nachgekommen ist, etwa trotz Kenntnis von aufgetretenen Missbrauchsfällen in Heimen, Schulen oder sonstigen Einrichtungen, unabhängig von deren Trägerorganisation und Ausgestaltung.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Jahr 2004 („Fall Görgülü“) die Pflicht der bundesdeutschen Gerichtsbarkeit zur Berücksichtigung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte festgestellt.
Es besteht somit durchaus Hoffnung auf eine künftig betroffenenfreundlichere Rechtsprechung als in der Vergangenheit, auch wenn der (Rechts-)Weg bis zur Durchsetzung von Opferrechten nach wie vor lang und steinig bleiben wird.
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Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von »Martin MITCHELL« (28. Februar 2014, 06:09)
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itruk48 (05.02.2014), uwef01 (14.02.2014), Heidi Färber - Wölfin (01.03.2014)
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O’Keeffe: Ireland Violated Article 3 ECHR
The Grand Chamber of the European Court of Human Rights [ ECHR ] has today handed down a decision in O’Keeffe v Ireland [ Decision ECHR 027 (2014) of 28.01.2014 ]. The facts of the case are generally that Louise O’Keeffe was subject to horrific sexual abuse by a school principle in a national school in the 1970s. A core question (played out also in the national courts) was whether Ireland failed in its legal obligations towards Louise O’Keeffe. Conor O’Mahony of UCC Law Faculty discussed this issue in his 2009 article (available here) rightly pointing out how the European Court of Human Rights would ultimately decide the issue.
The European Court of Human Rights [ ECHR ] judgment is complex, however one of the key parts of the decision is a finding that Ireland violated Article 3 of the European Convention on Human Rights ( press release here). Article 3 ECHR states:
[ ENGLISCH: ] No one shall be subjected to torture or to inhuman or degrading treatment or punishment. ]
[ DEUTSCH: Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden. ]
Analysis of this decision will take some time, and this post is just to highlight to readers the significance of this case, where the judgment was released about 1 hour ago. Ireland has been found to have failed to have in place proper systems to prevent or punish sexual abuse in this particular case, where the sexual abuse took place in the early 1970s. This State has been judged by the European Court of Human Rights [ ECHR ] to have failed in its positive obligations towards Louise O’Keeffe to prevent and punish the torture, inhuman and degrading treatment that she suffered.
Ireland also violated Article 13 ECHR, which obliges the State to provide an effective remedy to complaints of rights violations.
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Dieser Beitrag wurde bereits 7 mal editiert, zuletzt von »Martin MITCHELL« (13. Februar 2014, 22:48) aus folgendem Grund: Notwendigkeit die Einleitung zu diesem Beitrag - jetzt Beitrag 6 - zu ändern und mit einer neuen Erklärung zu versehen, die sich auf den unmittelbar vorhergehenden ebenso von mir getätigten Beitrag bezieht, der jetzt Beitrag 5 ist.
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. YAHOO NACHRICHTEN DEUTSCHLAND
@ http://de.nachrichten.yahoo.com/urteil-irland-hat-schülerin-missbrauch-geschützt-162126697.html
Urteil: Irland hat Schülerin nicht vor Missbrauch geschützt
49-jährige Klägerin bekommt 40 Jahre später in Straßburg Recht
AFP - Di., 28. Jan 2014
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Irland am Dienstag wegen mangelhaften Schutzes einer Schülerin vor sexuellem Missbrauch in einer vom Staat finanzierten katholischen Schule verurteilt.
[ ………]
Der irische Staat sei seiner Pflicht nicht nachgekommen, die Klägerin vor sexuellem Missbrauch zu schützen, heißt es in dem mit elf zu sechs Stimmen gefällten Urteil. Besonders in der Grundschule sei ein solcher Schutz wichtig. Es liege mithin eine Verletzung des Artikels der EUROPÄISCHEN MENSCHENRECHTSKONVENTION über das Verbot unmenschlicher oder entwürdigender Handlungen vor.
Der irische Staat sei schon vor den 1970er Jahren über Fälle von sexuellem Missbrauch an Schulen unterrichtet worden. Dennoch habe er nichts unternommen, um Abhilfe zu schaffen.
[ ………]
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Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von »Martin MITCHELL« (13. Februar 2014, 22:50)
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Jahrzehnte nach dem Missbrauch durch einen Schuldirektor hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte [ EurGMR ] einer Irin Schmerzensgeld zugesprochen. Irlands Regierung muss der Frau 30.000 Euro zahlen. Das Urteil könnte Präzedenzwirkung haben.
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Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von »Martin MITCHELL« (13. Februar 2014, 22:51) aus folgendem Grund: ein Sprichwort hinzugefugt
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aus MICHAEAL SCHÖFER - »Kommentare zum Zeitgeschehen«
26. Dezember 2004, von Michael Schöfer
Verliert die Wertegemeinschaft ihre Werte?
"Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden", heißt es in Artikel 4 der Charta der Grundrechte der Europäischen Gemeinschaft. "Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden", lautet fast wortgleich der entsprechende Passus in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (Artikel 5). Und die Europäische Menschenrechtskonvention gebietet in Artikel 3: "Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden". Danach darf vom Folterverbot selbst im Notstands- oder Kriegsfall nicht abgewichen werden (Artikel 15). Letzteres untersagt auch die Genfer Konvention. Die Rechtslage ist also eindeutig, Folter ist und bleibt verboten. Ohne Ausnahme. Dieses Gebot ist eine tragende Säule von Demokratie und Rechtsstaat, das im ersten Satz des Grundgesetzes seinen vermutlich unübertroffenen Ausdruck findet: "Die Würde des Menschen ist unantastbar."
Dennoch finden 68 Prozent der Deutschen, [ ……… ]
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WDR5 ( 31.01.2014 ) @ http://www.wdr5.de/sendungen/diesseitsvoneden/missbrauchirland100.html
Irland als Komplitze verurteilt
Staat für Missbrauch verantwortlich
Von Martin Alioth
Missbrauchsskandale in Irland: Viele Jungen und Mädchen wurden in den vergangenen 20 Jahren Opfer sexueller Übergriffe von katholischen Geistlichen in Schulen und Heimen. Nun hat der Europäische Gerichtshof befunden, dass der irische Staat die Verantwortung trug.
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Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »Martin MITCHELL« (6. März 2014, 01:20)
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Das dürfte Aufsehen erregen
Der Europäische [ Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ] macht einen Staat (Irland) verantwortlich für den Mißbrauch an Schulen, auch wenn es sich um kirchliche Schulen gehandelt hat[1]
Auszüge aus dem Bericht des WDR: [2]
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»Das Straßburger Gericht stützte sich in seinem Urteil ausdrücklich nicht auf die mittelbare Verantwortung, die der irische Staat trage, weil er seine Schulen der Obhut der Katholischen Kirche anvertraut hatte. Stattdessen stellte das Gericht allgemeingültig fest, der Staat trage die Verantwortung dafür, dass alle Kinder in allen Schulen vor Missbrauch geschützt würden und dass Mechanismen bestünden, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Dieser Ansatz reicht über Irland hinaus und erfasst wohl auch Privatschulen, mit denen der Staat direkt nichts zu tun hat.«
»Irlands Volksschulen waren damals wie auch heute fast ausschließlich unter der Kontrolle der Katholischen Kirche. Der Staat bezahlte zwar die Lehrerlöhne, mischte sich aber nicht in den Schulalltag ein.«
»Die Klägerin habe unmenschliche und entwürdigende Behandlung erlitten und sei der Möglichkeit beraubt worden, sich Recht zu verschaffen. Sie habe daher Anspruch auf Genugtuung.«
Der irische Erziehungsminister, Ruairi Quinn, kündigte Konsequenzen an. Er sei froh für die Klägerin, dass sie das erwünschte Ergebnis erzielt habe und werde sich nun damit beschäftigen, was das bedeute.«
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Der mit den vergleichbaren deutschen Verhältnissen vertraute Leser erkennt die Bedeutung der Straßburger Gerichtsentscheidung: Nicht nur die Mißbrauchsopfer, sondern auch die Mißhandlungs- und Ausbeutungsopfer in deutschen Kinderheimen jeglicher Art dürfen Hoffnung schöpfen: Auch sie haben unmenschliche und entwürdigende Behandlung erlitten , auch sie sind der Möglichkeit beraubt worden, sich Recht zu verschaffen. Sie habe daher Anspruch auf Genugtuung.
Ja, werden manche sagen, da gibt es doch den Heimkinderfonds. Falsch! Denn dort geht es erklärtermaßen nicht um Rechtsansprüche, sondern um freiwillige Unterstützung in prekären Lebenslagen, die auf die Heimzeit zurückzuführen sind.
So könnte den findigen Fonds-Erfindern ihr eigene Schutzkonstruktion schmerzhaft auf die Füße fallen. Ich gönne es ihnen.
[1] Dank an Martin Mitchell/Australien, der auf die Gerichtsentscheidung aufmerksam gemacht hat.
[2] http://www.wdr5.de/sendungen/diesseitsvoneden/missbrauchirland100.html
Beschlagwortet mit: "Europäischer Gerichtshof", Entschädigung, Kinderheime, Kirche, Missbrauch, Schulen, Staat, Verjährung
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