Aufpassen, es gilt eine neue Regelung für Rezeptgebührenbefreiung. Man kommt nicht mehr in den Genuss einer solchen:
E-Mail von der BKK der WVB
Sg. Hr. Volek!
Nach Überprüfung der Unterlagen wird folgendes festgestellt:
Für die Rezeptgebührenobergrenze werden nur Rezeptgebühren herangezogen, welche mit der Kennzeichnung
R = Rezeptposition (Krankenkassenrezept) versehen sind.
Die Medikament werden von der Apotheke mit einem „R“ bezeichnet (z.B. Crestor FTBL 40 mg 30 Stk. € 5,85 R)
Andere Medikamente, welche von der Apotheke mit einem „p“ gekennzeichnet werden, sind hierbei nicht berücksichtigt.
Sie fallen unter die Taxierungsgrenze, der Betrag kann jedoch in der Höhe der Rezeptgebühr sein (z.B. Nebilan Tbl. 5 mg 30 STk € 5,85 p).
Alle mit einem „p“ gekennzeichneten Medikamente werden daher NICHT auf das Rezeptgebühren-Konto gebucht.
Von Seiten der Sozialversicherung und der Apotheke wurde alles richtig verrechnet und gebucht.
Mit freundlichen Grüßen
Edith Grund
Leistungs- u. Versicherungswesen
Tel: +43 (0)1 7909 23 101
Fax: +43 (0)1 7909 23 119
eMail: edith.grund[at]bkkwvb.at
From: Robert
Sent: Thursday, October 19, 2017 9:19 PM
To: Grund Edith
Subject: Re: Rezeptgebühren / Vers. Nummerxxx
Sehr geehrte Frau Grund,
nun denn ich werde mich sicher beschweren. Das Gesetz wurde als Erleichterung für die Steuerzahler, also für alle erlassen, damit man nicht in die Armutsgrenze fällt.
Durch IHRE neue Berechnung, seit Jänner 2017, kommt man somit nicht mehr in den Genuss einer Rezeptgebührenbefreiung. Und das finde ich als Betrug am Steuerzahler. Erst ködert man diesen mit einer Rezeptgebührenbefreiung, dann nimmt man ihm diese durch eine Hintertür wieder weg. Ich habe bisher nur an Rezeptgebühren über 600,00 Euro bezahlt und war bereits im Vorjahr in Juli rezeptgebührenbefreit. Ab heuer betrügen uns die Krankenkassen und streifen sich die Beiträge ein, ohne den Kunden bzw. die Mitglieder zu verständigen.
Danke für dieses Arxxx Service.
Ich werde mich erkundigen, ob es gesetzlich gedeckt ist, die Mitglieder bewusst zu täuschen! Und gegebenenfalls einen Rechtsanwalt einschalten. Die Republik Österreich erlässt eine Gesetz, damit die Krankenkassen ein Hintertürchen finden, um dieses Gesetz auszuhebeln.
Ich werde sicher mit einem Anwalt darüber reden. Frechheit, wie Sie sich unser Geld einstreifen!
Robert Volek
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